8000 Euro Strafe und Zuschauer-Teilausschluss auf Bewährung für Holstein

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Holstein Kiel wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro verurteilt. Bis zu 3000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2017 nachzuweisen wäre.

Darüber hinaus muss der Klub ein Meisterschafts-Heimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Die Vollstreckung der Maßnahme wird zur Bewährung ausgesetzt und erfolgt nur dann, wenn es innerhalb der Bewährungszeit zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt. Die Bewährungszeit beträgt zehn Monate.

Für den möglichen Vollzug macht das Urteil klare Vorgaben: So muss in diesem Fall beim darauffolgenden Liga-Heimspiel der Block I der Westtribüne geschlossen bleiben. Zudem dürfen dort auch keine Banner, Plakate oder Transparente aufgehängt werden.

In der 47. Minute des Drittligaspiels gegen den VfL Osnabrück am 16. September 2016 waren im Kieler Zuschauerbereich drei Bengalische Feuer und mehrere Knallkörper gezündet worden, wodurch es zu einer starken Rauchentwicklung kam und die Begegnung für etwa eine Minute unterbrochen werden musste. Darüber hinaus wurde aus einem Kieler Zuschauerblock eine Rakete in einen Block auf der Haupttribüne geschossen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Holstein Kiel wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro verurteilt. Bis zu 3000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2017 nachzuweisen wäre.

Darüber hinaus muss der Klub ein Meisterschafts-Heimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Die Vollstreckung der Maßnahme wird zur Bewährung ausgesetzt und erfolgt nur dann, wenn es innerhalb der Bewährungszeit zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt. Die Bewährungszeit beträgt zehn Monate.

Für den möglichen Vollzug macht das Urteil klare Vorgaben: So muss in diesem Fall beim darauffolgenden Liga-Heimspiel der Block I der Westtribüne geschlossen bleiben. Zudem dürfen dort auch keine Banner, Plakate oder Transparente aufgehängt werden.

In der 47. Minute des Drittligaspiels gegen den VfL Osnabrück am 16. September 2016 waren im Kieler Zuschauerbereich drei Bengalische Feuer und mehrere Knallkörper gezündet worden, wodurch es zu einer starken Rauchentwicklung kam und die Begegnung für etwa eine Minute unterbrochen werden musste. Darüber hinaus wurde aus einem Kieler Zuschauerblock eine Rakete in einen Block auf der Haupttribüne geschossen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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