8000 Euro Strafe für Dynamo Dresden

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Dynamo Dresden nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger sowie wegen eines weiteren Falles von unsportlichem Verhalten seiner Anhänger, begangen durch vier rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt.

In der 37. Minute des Meisterschaftsspiels beim SC Preußen Münster am 1. Februar 2015 wurden im Dresdner Zuschauerblock kurzzeitig drei beleidigende Banner hochgehalten und im Anschluss verbrannt. In der zweiten Halbzeit wurden aus dem Zuschauerblock der Dresdner zudem Schneebälle und Gegenstände in Richtung Münsteraner Zuschauer geworfen sowie der Zaum zum Innenraum beschädigt.

Vor Beginn des Meisterschaftsspiels beim SSV Jahn Regensburg am 28. Februar 2015 versuchten an die 100 Dresdner Zuschauer erfolglos, den Einlass zu stürmen. Zudem wurden in der 60. Minute im Dresdner Zuschauerblock Papierschnipsel angezündet.

In der Nachspielzeit des Spiels um den DFB-Pokal gegen Borussia Dortmund am 3. März 2015 wurde aus dem Dresdner Zuschauerblock ein Knallkörper in den Innenraum geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Dynamo Dresden nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger sowie wegen eines weiteren Falles von unsportlichem Verhalten seiner Anhänger, begangen durch vier rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt.

In der 37. Minute des Meisterschaftsspiels beim SC Preußen Münster am 1. Februar 2015 wurden im Dresdner Zuschauerblock kurzzeitig drei beleidigende Banner hochgehalten und im Anschluss verbrannt. In der zweiten Halbzeit wurden aus dem Zuschauerblock der Dresdner zudem Schneebälle und Gegenstände in Richtung Münsteraner Zuschauer geworfen sowie der Zaum zum Innenraum beschädigt.

Vor Beginn des Meisterschaftsspiels beim SSV Jahn Regensburg am 28. Februar 2015 versuchten an die 100 Dresdner Zuschauer erfolglos, den Einlass zu stürmen. Zudem wurden in der 60. Minute im Dresdner Zuschauerblock Papierschnipsel angezündet.

In der Nachspielzeit des Spiels um den DFB-Pokal gegen Borussia Dortmund am 3. März 2015 wurde aus dem Dresdner Zuschauerblock ein Knallkörper in den Innenraum geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.