8000 Euro Geldstrafe für VfB Lübeck

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den VfB Lübeck im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines fortgesetzten unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt.

Vor dem Spiel um den DFB-Vereinspokal zwischen dem VfB Lübeck und dem FC St. Pauli am 19. August in Lübeck wurden im Lübecker Fanblock mehrere Leuchtraketen gezündet und teilweise auf das Spielfeld geschossen. Auch während des Spiels kam es zu weiteren Vorfällen. So wurden erneut Leuchtraketen und Blinker gezündet und teilweise auf das Spielfeld geschossen beziehungsweise geworfen. Auch durch Anhänger der Gastmannschaft wurde Pyrotechnik gezündet. Zudem wurde im Lübecker Fanblock ein Fanschal des FC St. Pauli verbrannt.

Der VfB Lübeck hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den VfB Lübeck im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines fortgesetzten unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt.

Vor dem Spiel um den DFB-Vereinspokal zwischen dem VfB Lübeck und dem FC St. Pauli am 19. August in Lübeck wurden im Lübecker Fanblock mehrere Leuchtraketen gezündet und teilweise auf das Spielfeld geschossen. Auch während des Spiels kam es zu weiteren Vorfällen. So wurden erneut Leuchtraketen und Blinker gezündet und teilweise auf das Spielfeld geschossen beziehungsweise geworfen. Auch durch Anhänger der Gastmannschaft wurde Pyrotechnik gezündet. Zudem wurde im Lübecker Fanblock ein Fanschal des FC St. Pauli verbrannt.

Der VfB Lübeck hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.