8000 Euro Geldstrafe für MSV Duisburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt.

In der 47. Spielminute des Zweitligaspiels bei Fortuna Düsseldorf am 20. November 2015 wurden im Duisburger Zuschauerblock zwei Bengalische Feuer gezündet.

Zudem wurde unmittelbar vor Spielbeginn des Zweitligaspiels beim 1. FC Kaiserslautern am 13. Dezember 2015 im Duisburger Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt.

In der 47. Spielminute des Zweitligaspiels bei Fortuna Düsseldorf am 20. November 2015 wurden im Duisburger Zuschauerblock zwei Bengalische Feuer gezündet.

Zudem wurde unmittelbar vor Spielbeginn des Zweitligaspiels beim 1. FC Kaiserslautern am 13. Dezember 2015 im Duisburger Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.