Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Kevin Trapp vom Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt.
Trapp hatte sich nach dem Bundesligaspiel gegen den VfL Wolfsburg gestern in einem TV-Interview unsportlich über Schiedsrichter Sascha Stegemann (Niederkassel) geäußert.
Der Torhüter hat sich bereits in einer Stellungnahme an den DFB dafür entschuldigt und dem Urteil zugestimmt. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
[mm]
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Kevin Trapp vom Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt.
Trapp hatte sich nach dem Bundesligaspiel gegen den VfL Wolfsburg gestern in einem TV-Interview unsportlich über Schiedsrichter Sascha Stegemann (Niederkassel) geäußert.
Der Torhüter hat sich bereits in einer Stellungnahme an den DFB dafür entschuldigt und dem Urteil zugestimmt. Das Urteil ist damit rechtskräftig.