8000 Euro Geldstrafe für Erzgebirge Aue

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitbundesligist Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle von fortgesetztem unsportlichen Verhalten, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt.

Während des Zweitligaspiels gegen die SpVgg Greuther Fürth am 2. November 2013 wurden aus dem Auer Zuschauerblock mehrmals Gegenstände auf das Spielfeld geworfen. Darüber hinaus wurden während des Zweitliga-Meisterschaftsspiels bei Dynamo Dresden am 10. November 2013 aus dem Auer Zuschauerblock erneut Gegenstände in Richtung des Spielfeldes geworfen und zudem Pyrotechnik gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitbundesligist Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle von fortgesetztem unsportlichen Verhalten, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt.

Während des Zweitligaspiels gegen die SpVgg Greuther Fürth am 2. November 2013 wurden aus dem Auer Zuschauerblock mehrmals Gegenstände auf das Spielfeld geworfen. Darüber hinaus wurden während des Zweitliga-Meisterschaftsspiels bei Dynamo Dresden am 10. November 2013 aus dem Auer Zuschauerblock erneut Gegenstände in Richtung des Spielfeldes geworfen und zudem Pyrotechnik gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.