DFB-Sportgericht
8000 Euro Geldstrafe für den FC Schalke 04
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.
Zwischen der 42. und 54. Minute des Zweitligaspiels bei Fortuna Düsseldorf am 25. November 2023 warfen Schalker Anhänger mehrfach Toilettenpapierrollen auf den Rasen, zwischen der 56. und 58. Minute warfen sie zudem mehrere Holzstäbe der für die Choreo genutzten kleinen Fahnen dorthin. Diese wurden vom Düsseldorfer Torhüter beseitigt, wobei hier weiter in seine Richtung geworfen wurde. Die Begegnung war für diese Zeit unterbrochen. Darüber hinaus warfen Gelsenkirchener Zuschauer in der 75. Spielminute und nach Abpfiff Plastikbecher aus dem gesamten Gästebereich in Richtung Spielfeld.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
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