800 Euro Geldstrafe für Jahn Regensburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SSV Jahn Regensburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 800 Euro belegt.

In der ersten Spielminute des Freundschaftsspiels zwischen der SpVgg SV Weiden und dem SSV Jahn Regensburg am 21. Juni 2015 zündeten Regensburger Zuschauer zwei Rauchbomben. Das Spiel musste kurzzeitig unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SSV Jahn Regensburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 800 Euro belegt.

In der ersten Spielminute des Freundschaftsspiels zwischen der SpVgg SV Weiden und dem SSV Jahn Regensburg am 21. Juni 2015 zündeten Regensburger Zuschauer zwei Rauchbomben. Das Spiel musste kurzzeitig unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.