DFB-Sportgericht
79.500 Euro Geldstrafe für den Hamburger SV
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 79.500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 26.400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.
Der Hauptteil der Geldstrafe, genau 53.300 Euro, entfällt auf die Vorkommnisse vor, während und nach der Zweitligapartie beim 1. FC Kaiserslautern am 15. April 2023. Dort brannten und schossen Hamburger Zuschauer 52 pyrotechnische Gegenstände ab. Nach Spielende wurden außerdem im Hamburger Fanblock mehrere Sitzschalen aus der Verankerung gerissen, wovon eine in den Innenraum geworfen wurde.
Eine Geldstrafe in Höhe von 26.200 Euro ist Folge der Ereignisse während und nach der Zweitligapartie beim SV Sandhausen am 28. Mai 2023. Dort brannten Hamburger Zuschauer 27 pyrotechnische Gegenstände ab. Zudem liefen nach Spielende – im Glauben an den vermeintlichen Aufstieg des HSV in die Bundesliga – zahlreiche Hamburger Anhänger von mehreren Seiten auf den Rasen und zündeten mindestens sechs weitere pyrotechnische Gegenstände.
Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
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