75.150 Euro Geldstrafe für den 1. FC Kaiserslautern

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 75.150 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 25.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Vor und während des Zweitligaspiels beim Karlsruher SC am 21. Mai 2023 zündeten Kaiserslauterer Anhänger mindestens 84 Bengalische Feuer, 14 Rauchtöpfe, 16 Blinker und einen Böller. Der Anpfiff verzögerte sich durch die zu Beginn verwendete Pyrotechnik um zwei Minuten. Zudem warfen Kaiserslauterer Anhänger nach dem Abpfiff drei Plastikbecher in Richtung Spielfeld und trafen dabei einen Ordner.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 75.150 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 25.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Vor und während des Zweitligaspiels beim Karlsruher SC am 21. Mai 2023 zündeten Kaiserslauterer Anhänger mindestens 84 Bengalische Feuer, 14 Rauchtöpfe, 16 Blinker und einen Böller. Der Anpfiff verzögerte sich durch die zu Beginn verwendete Pyrotechnik um zwei Minuten. Zudem warfen Kaiserslauterer Anhänger nach dem Abpfiff drei Plastikbecher in Richtung Spielfeld und trafen dabei einen Ordner.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.