750 Euro Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 750 Euro belegt.

In der Nachspielzeit des Bundesligaspiels gegen den FC Augsburg am 25. August 2018 wurden aus dem Düsseldorfer Fanblock Gegenstände in Richtung eines Schiedsrichter-Assistenten geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 750 Euro belegt.

In der Nachspielzeit des Bundesligaspiels gegen den FC Augsburg am 25. August 2018 wurden aus dem Düsseldorfer Fanblock Gegenstände in Richtung eines Schiedsrichter-Assistenten geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.