72.400 Euro Geldstrafe für 1. FC Nürnberg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 72.400 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 24.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.

Zu Beginn des Zweitligaspiels beim 1. FC Kaiserslautern am 2. September 2023 brannten Nürnberger Zuschauer mindestens 90 Bengalische Feuer sowie 20 Böllerschüsse aus einer Feuerwerksbatterie ab. Im Laufe des Spiels wurden darüber hinaus elf weiteren Bengalische Feuer sowie zwei Rauchtöpfe und ein Blinker gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 72.400 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 24.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.

Zu Beginn des Zweitligaspiels beim 1. FC Kaiserslautern am 2. September 2023 brannten Nürnberger Zuschauer mindestens 90 Bengalische Feuer sowie 20 Böllerschüsse aus einer Feuerwerksbatterie ab. Im Laufe des Spiels wurden darüber hinaus elf weiteren Bengalische Feuer sowie zwei Rauchtöpfe und ein Blinker gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.