71.800 Euro Geldstrafe für Hertha BSC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 71.800 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 23.500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre. Der Kontrollausschuss regt diesbezüglich an, den Strafnachlass für Fan-Dialoge zu nutzen.

Im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor warfen Hertha-Zuschauer in der 45. Minute des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Magdeburg am 16. Februar 2024 diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle, auf den Rasen. Die Partie musste deswegen zunächst für etwa acht Minuten unterbrochen werden. Anschließend pfiff der Schiedsrichter in Absprache mit beiden Vereinen zur Halbzeitpause. Zudem zündeten Hertha-Anhänger während der Partie mindestens 102 Bengalische Feuer und einen Böller.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 71.800 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 23.500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre. Der Kontrollausschuss regt diesbezüglich an, den Strafnachlass für Fan-Dialoge zu nutzen.

Im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor warfen Hertha-Zuschauer in der 45. Minute des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Magdeburg am 16. Februar 2024 diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle, auf den Rasen. Die Partie musste deswegen zunächst für etwa acht Minuten unterbrochen werden. Anschließend pfiff der Schiedsrichter in Absprache mit beiden Vereinen zur Halbzeitpause. Zudem zündeten Hertha-Anhänger während der Partie mindestens 102 Bengalische Feuer und einen Böller.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.