DFB-Sportgericht
70.250 Euro Geldstrafe für den VfL Bochum
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 70.250 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 23.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Zu Beginn der zweiten Halbzeit des Bundesligaspiels gegen Bayer 04 Leverkusen am 12. Mai 2024 zündeten Bochumer Zuschauer mindestens 15 Bengalische Feuer und drei Raketen. Die Begegnung musste daraufhin für zwei Minuten unterbrochen werden. Zudem brannten Bochumer Anhänger über die gesamte Partie hinweg mindestens 44 weitere Bengalische Feuer ab.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Autor: dfb
Innenraumverbot und Geldstrafe für Ingolstadts Co-Trainer Splieth
Das DFB-Sportgericht belegt Co-Trainer Thorsten Splieth vom Frauen-Zweitligisten FC Ingolstadt 04 im Einzelrichterverfahren wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für die nächsten zwei Ligaspiele sowie einer Geldstrafe.
150.000 Euro Geldstrafe für Bayern München
Das Sportgericht des DFB belegt den Bundesligisten FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 150.000 Euro.
Zwei Spiele Sperre für Aachens Gaudino
Das DFB-Sportgericht sperrt Aachens Gianluca Gaudino wegen eines rohen Spiels für zwei Drittligaspiele. Zudem ist Osnabrücks Joel Zwarts für zwei Partien gesperrt. Bochums Kyra Malinowski wurde mit einem Innenraumverbot und einer Geldstrafe belegt.