70.000 Euro Geldstrafe und Zuschauer-Teilausschluss für den 1. FC Nürnberg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Nürnberg wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss mit einer Geldstrafe in Höhe von 70.000 Euro belegt. Zudem wurde der Verein mit einem Zuschauer-Teilausschluss für das erste Heimspiel der neuen Zweitliga-Saison belegt.

Demnach müssen zuhause gegen den 1. FC Heidenheim am Wochenende 12. bis 15. August 2016 die Blöcke 7, 9 und 11 geschlossen bleiben. Dort dürfen auch keine Plakate, Banner oder Transparente angebracht werden.

Von den 70.000 Euro Geldstrafe kann der 1. FC Nürnberg bis zu 30.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen aufwenden. Dies wäre dem DFB dann bis zum 31. Dezember 2016 nachzuweisen.

Im Verlauf des Zweitligaspiels bei Eintracht Braunschweig am 30. April 2016 hatten Nürnberger Zuschauer verstärkt Pyrotechnik abgebrannt. Auch in den beiden Relegationsspielen um den Bundesliga-Aufstieg gegen Eintracht Frankfurt am 19. Mai 2016 in Frankfurt und am 23. Mai 2016 in Nürnberg war es im Nürnberger Zuschauerbereich vermehrt zum Zünden von Pyrotechnik gekommen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Nürnberg wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss mit einer Geldstrafe in Höhe von 70.000 Euro belegt. Zudem wurde der Verein mit einem Zuschauer-Teilausschluss für das erste Heimspiel der neuen Zweitliga-Saison belegt.

Demnach müssen zuhause gegen den 1. FC Heidenheim am Wochenende 12. bis 15. August 2016 die Blöcke 7, 9 und 11 geschlossen bleiben. Dort dürfen auch keine Plakate, Banner oder Transparente angebracht werden.

Von den 70.000 Euro Geldstrafe kann der 1. FC Nürnberg bis zu 30.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen aufwenden. Dies wäre dem DFB dann bis zum 31. Dezember 2016 nachzuweisen.

Im Verlauf des Zweitligaspiels bei Eintracht Braunschweig am 30. April 2016 hatten Nürnberger Zuschauer verstärkt Pyrotechnik abgebrannt. Auch in den beiden Relegationsspielen um den Bundesliga-Aufstieg gegen Eintracht Frankfurt am 19. Mai 2016 in Frankfurt und am 23. Mai 2016 in Nürnberg war es im Nürnberger Zuschauerbereich vermehrt zum Zünden von Pyrotechnik gekommen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.