7000 Euro Geldstrafe für Nürnberg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier unsportlicher Verhalten seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 7000 Euro belegt.

Während des Zweitligaspiels gegen den FSV Frankfurt am 17. Oktober 2015 wurden im Nürnberger Zuschauerblock zwei große Banner mit beleidigendem Inhalt gezeigt. Darüber hinaus wurde in der 63. Minute der Zweitligapartie gegen den SC Freiburg am 13. Dezember 2015 aus dem Zuschauerbereich des Heimteams ein Plastikbecher auf das Spielfeld geworfen, wodurch sich die Ausführung eines Eckballs der Gäste aus Freiburg verzögerte.

Gegen das Urteil des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht Einspruch eingelegt.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier unsportlicher Verhalten seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 7000 Euro belegt.

Während des Zweitligaspiels gegen den FSV Frankfurt am 17. Oktober 2015 wurden im Nürnberger Zuschauerblock zwei große Banner mit beleidigendem Inhalt gezeigt. Darüber hinaus wurde in der 63. Minute der Zweitligapartie gegen den SC Freiburg am 13. Dezember 2015 aus dem Zuschauerbereich des Heimteams ein Plastikbecher auf das Spielfeld geworfen, wodurch sich die Ausführung eines Eckballs der Gäste aus Freiburg verzögerte.

Gegen das Urteil des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht Einspruch eingelegt.