7000 Euro Geldstrafe für Eintracht Braunschweig

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen von unsportlichem Verhalten seiner Anhänger, begangen durch vier rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 7000 Euro belegt.

Mit Anpfiff der zweiten Halbzeit des DFB-Pokalspiels bei den Würzburger Kickers am 29. Oktober 2014 wurden im Braunschweiger Zuschauerbereich Pyrotechnik gezündet. Zudem wurden in der 35. Minute des Zweitligaspiels beim VfL Bochum am 13. Februar 2015 bei einem Eckstoß aus dem Gästeblock Gegenstände in Richtung des ausführenden Bochumer Spielers geworfen.

Darüber hinaus wurde in der 90. Minute des Zweitligaspiels beim SV Darmstadt 98 am 27. Februar 2015 im Braunschweiger Zuschauerblock ein Knallkörper gezündet. Zu Beginn des Zweitliga-Auswärtsspiels beim SV Sandhausen am 15. März 2015 wurde im Gästebereich ein Böller gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen von unsportlichem Verhalten seiner Anhänger, begangen durch vier rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 7000 Euro belegt.

Mit Anpfiff der zweiten Halbzeit des DFB-Pokalspiels bei den Würzburger Kickers am 29. Oktober 2014 wurden im Braunschweiger Zuschauerbereich Pyrotechnik gezündet. Zudem wurden in der 35. Minute des Zweitligaspiels beim VfL Bochum am 13. Februar 2015 bei einem Eckstoß aus dem Gästeblock Gegenstände in Richtung des ausführenden Bochumer Spielers geworfen.

Darüber hinaus wurde in der 90. Minute des Zweitligaspiels beim SV Darmstadt 98 am 27. Februar 2015 im Braunschweiger Zuschauerblock ein Knallkörper gezündet. Zu Beginn des Zweitliga-Auswärtsspiels beim SV Sandhausen am 15. März 2015 wurde im Gästebereich ein Böller gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.