7000 Euro Geldstrafe für den MSV Duisburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafe in Gesamthöhe von 7000 Euro belegt.

Vor und während des Drittligaspiels beim SC Verl am 10. Februar 2024 zündeten Duisburger Anhänger 13 pyrotechnische Gegenstände. Hierfür gab es eine Geldstrafe in Höhe von 4550 Euro.

Zudem brannten Duisburger Zuschauer vor Beginn des Drittligaspiels gegen Borussia Dortmund II am 3. März 2024 mindestens sieben pyrotechnische Gegenstände. Hierfür gab es eine Geldstrafe in Höhe von 2450 Euro.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafe in Gesamthöhe von 7000 Euro belegt.

Vor und während des Drittligaspiels beim SC Verl am 10. Februar 2024 zündeten Duisburger Anhänger 13 pyrotechnische Gegenstände. Hierfür gab es eine Geldstrafe in Höhe von 4550 Euro.

Zudem brannten Duisburger Zuschauer vor Beginn des Drittligaspiels gegen Borussia Dortmund II am 3. März 2024 mindestens sieben pyrotechnische Gegenstände. Hierfür gab es eine Geldstrafe in Höhe von 2450 Euro.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.