7000 Euro Geldstrafe für den FC Rot-Weiß Erfurt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Rot-Weiß Erfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7000 Euro belegt.

In der 41. Minute des Drittligaspiels gegen den SC Preußen Münster am 14. Februar 2015 wurde aus dem Erfurter Zuschauerblock ein Böller in den Münsteraner Fanbereich geworfen. Durch die Explosion wurden sieben Personen verletzt. Ein weiterer Böller zündete nicht und wurde der Polizei übergeben.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Rot-Weiß Erfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7000 Euro belegt.

In der 41. Minute des Drittligaspiels gegen den SC Preußen Münster am 14. Februar 2015 wurde aus dem Erfurter Zuschauerblock ein Böller in den Münsteraner Fanbereich geworfen. Durch die Explosion wurden sieben Personen verletzt. Ein weiterer Böller zündete nicht und wurde der Polizei übergeben.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.