DFB-Sportgericht
7000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Köln
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 7000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.
Während des DFB-Pokalspiels beim 1. FC Kaiserslautern am 31. Oktober 2023 zündeten Kölner Zuschauer drei Bengalische Fackeln. Darüber hinaus brannten Kölner Anhänger vier weitere Bengalische Feuer während des Bundesligaspiels beim SV Darmstadt 98 am 2. Dezember 2023 ab.
Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
Innenraumverbote für Werner und Weirich
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VfL Bochum legt Einspruch gegen Spielwertung ein
Der VfL Bochum hat beim zuständigen Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) fristgerecht Einspruch gegen die Wertung des am vergangenen Samstag (14. Dezember 2024) ausgetragenen Bundesligaspiels beim 1. FC Union Berlin eingelegt.
Zwei Spiele Sperre für Bochums Miyoshi
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