700 Euro Geldstrafe für den VfB Lübeck

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligaabsteiger VfB Lübeck im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 700 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Während des Drittligaspiels gegen Rot-Weiss Essen am 18. Mai 2024 brannten Lübecker Zuschauer zwei Rauchtöpfe ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligaabsteiger VfB Lübeck im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 700 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Während des Drittligaspiels gegen Rot-Weiss Essen am 18. Mai 2024 brannten Lübecker Zuschauer zwei Rauchtöpfe ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.