Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 700 Euro belegt.
In der 82. Minute des DFB-Pokalspiels gegen Hertha BSC am 20. August 2018 wurden im Braunschweiger Zuschauerbereich zwei Bengalische Fackeln abgebrannt.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
[dfb]
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 700 Euro belegt.
In der 82. Minute des DFB-Pokalspiels gegen Hertha BSC am 20. August 2018 wurden im Braunschweiger Zuschauerbereich zwei Bengalische Fackeln abgebrannt.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
###more###