700 Euro Geldstrafe für 1860 München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 700 Euro belegt.

In der ersten Minute des Drittligaspiels beim SV Meppen am 7. Oktober 2018 wurden im Münchner Zuschauerbereich zwei Rauchbomben gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 700 Euro belegt.

In der ersten Minute des Drittligaspiels beim SV Meppen am 7. Oktober 2018 wurden im Münchner Zuschauerbereich zwei Rauchbomben gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.