6750 Euro Geldstrafe für Arminia Bielefeld

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6750 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2250 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.

Vor dem Drittligaspiel beim VfB Lübeck am 26. November 2023 zündeten Bielefelder Zuschauer mindestens zwei Rauchkörper und schossen mindestens zehn sogenannte Römische Lichter aus mindestens zwei Abschussvorrichtungen ab. Während der Partie brannten die Gästeanhänger zudem drei Bengalische Fackeln ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6750 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2250 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.

Vor dem Drittligaspiel beim VfB Lübeck am 26. November 2023 zündeten Bielefelder Zuschauer mindestens zwei Rauchkörper und schossen mindestens zehn sogenannte Römische Lichter aus mindestens zwei Abschussvorrichtungen ab. Während der Partie brannten die Gästeanhänger zudem drei Bengalische Fackeln ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.