66.600 Euro Strafe für den 1. FC Magdeburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitligist 1. FC Magdeburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 66.600 Euro belegt.

In der 49. Minute des Zweitligaspiels gegen Union Berlin am 9. Dezember 2018 brannten Magdeburger Zuschauer mindestens 90 Bengalische Feuer ab. Daraufhin unterbrach der Schiedsrichter die Begegnung für eine Minute. In der 67. Spielminute wurden im Magdeburger Zuschauerbereich darüber hinaus drei weitere pyrotechnische Gegenstände gezündet.

Gegen die Entscheidung des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitligist 1. FC Magdeburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 66.600 Euro belegt.

In der 49. Minute des Zweitligaspiels gegen Union Berlin am 9. Dezember 2018 brannten Magdeburger Zuschauer mindestens 90 Bengalische Feuer ab. Daraufhin unterbrach der Schiedsrichter die Begegnung für eine Minute. In der 67. Spielminute wurden im Magdeburger Zuschauerbereich darüber hinaus drei weitere pyrotechnische Gegenstände gezündet.

Gegen die Entscheidung des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.