DFB-Sportgericht
6600 Euro Geldstrafe für den 1. FC Heidenheim
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesliga-Aufsteiger 1. FC Heidenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 6600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.
Vor Beginn des Zweitligaspiels bei Fortuna Düsseldorf am 11. März 2023 brannten Heidenheimer Zuschauer elf Bengalische Feuer ab.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Autor: dfb
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