65.000 Euro Geldstrafe für den VfL Wolfsburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Wolfsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit drei Geldstrafen in Gesamthöhe von insgesamt 65.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 21.400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.

Vor Anpfiff des DFB-Pokalspiels gegen RB Leipzig am 31. Oktober 2023 brannten Wolfsburger Zuschauer fünf und vor Beginn der zweiten Halbzeit des Bundesligaspiels beim VfL Bochum am 2. Dezember 2023 rund 20 Bengalische Feuer ab. Abermals mindestens 20 Bengalische Feuer sowie acht Blinker und mindestens vier Raketen zündeten Wolfsburger Anhänger zudem vor dem DFB-Pokalspiel bei Borussia Mönchengladbach am 5. Dezember 2023.

Der Verein hat den drei Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Wolfsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit drei Geldstrafen in Gesamthöhe von insgesamt 65.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 21.400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.

Vor Anpfiff des DFB-Pokalspiels gegen RB Leipzig am 31. Oktober 2023 brannten Wolfsburger Zuschauer fünf und vor Beginn der zweiten Halbzeit des Bundesligaspiels beim VfL Bochum am 2. Dezember 2023 rund 20 Bengalische Feuer ab. Abermals mindestens 20 Bengalische Feuer sowie acht Blinker und mindestens vier Raketen zündeten Wolfsburger Anhänger zudem vor dem DFB-Pokalspiel bei Borussia Mönchengladbach am 5. Dezember 2023.

Der Verein hat den drei Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

###more###