DFB-Sportgericht
60.000 Euro Geldstrafe für Union Berlin
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vierer Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit vier Geldstrafen in Gesamthöhe von 60.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 19.700 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre. Der Kontrollausschuss regt diesbezüglich an, den Strafnachlass für Fan-Dialoge zu nutzen.
Im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor warfen Berliner Zuschauer in der 12. Minute des Bundesligaspiels beim VfL Bochum am 16. Dezember 2023 diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle und Schokomünzen, auf den Rasen. Deshalb musste die Partie für vier Minuten unterbrochen werden. Hierfür gab es eine Strafe von 10.000 Euro.
Zudem warfen Berliner Anhänger in der 26., 71. und 76. Minute des Bundesligaspiels bei RB Leipzig am 4. Februar 2024 aus demselben Grund diverse Gegenstände, insbesondere Flummis, Schokomünzen und Becher, auf den Rasen. Deshalb musste die Partie für insgesamt zwei Minuten unterbrochen werden. Auch hierfür gab es eine Strafe von 10.000 Euro.
Des Weiteren warfen Berliner Zuschauer ab der 38. Minute des Bundesligaspiels beim 1. FSV Mainz 05 am 7. Februar 2024 aus demselben Grund verschiedene Gegenstände, insbesondere Tennisbälle, auf den Rasen. Die Partie musste deshalb für insgesamt zehn Minuten unterbrochen werden. Dafür gab es eine Strafe von 20.000 Euro.
Darüber hinaus warfen Berliner Anhänger ab der 36. Minute des Bundesligaspiels bei der TSG Hoffenheim am 17. Februar 2024 aus demselben Grund mehrmals verschiedene Gegenstände, insbesondere Tennisbälle, auf den Rasen. Die Partie musste deshalb für insgesamt gut zehneinhalb Minuten unterbrochen werden. Auch hierfür gab es eine Strafe von 20.000 Euro.
Der Verein hat den vier Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
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