60.000 Euro Geldstrafe für Eintracht Frankfurt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 60.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 20.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre. 

Zu Beginn der zweiten Halbzeit im Bundesligaspiel bei Borussia Dortmund am 17. März 2024 zündeten Frankfurter Zuschauer mindestens 60 Bengalische Feuer.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 60.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 20.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre. 

Zu Beginn der zweiten Halbzeit im Bundesligaspiel bei Borussia Dortmund am 17. März 2024 zündeten Frankfurter Zuschauer mindestens 60 Bengalische Feuer.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.