6000 Euro Strafe für 1. FC Kaiserslautern

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

In der 86. Minute des Zweitligaspiels gegen Darmstadt 98 am 4. August 2017 war ein FCK-Anhänger auf das Spielfeld gelaufen, weshalb die Begegnung zwischenzeitlich unterbrochen werden musste. Darüber hinaus waren zu Beginn der zweiten Halbzeit des Zweitligaspiels bei Holstein Kiel am 9. September 2017 im Gästeblock mehrere Rauchkörper gezündet worden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

In der 86. Minute des Zweitligaspiels gegen Darmstadt 98 am 4. August 2017 war ein FCK-Anhänger auf das Spielfeld gelaufen, weshalb die Begegnung zwischenzeitlich unterbrochen werden musste. Darüber hinaus waren zu Beginn der zweiten Halbzeit des Zweitligaspiels bei Holstein Kiel am 9. September 2017 im Gästeblock mehrere Rauchkörper gezündet worden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.