6000 Euro Geldstrafe für Werder Bremen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

Während des Einlaufens der Mannschaften im Meisterschaftsspiel bei der SpVgg Greuther Fürth am 27. Oktober 2012 wurden im Bremer Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer entzündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[js]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

Während des Einlaufens der Mannschaften im Meisterschaftsspiel bei der SpVgg Greuther Fürth am 27. Oktober 2012 wurden im Bremer Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer entzündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.