6000 Euro Geldstrafe für Union Berlin

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

In der 16. und in der 79. Spielminute des Zweitligaspiels bei RB Leipzig am 19. Februar 2016 wurden im Berliner Zuschauerblock insgesamt drei Böller gezündet. Zudem brannten kurz vor Beginn der zweiten Halbzeit des Zweitligaspiels beim FC St. Pauli am 1. April 2016 im Berliner Zuschauerblock ein rote Rauchkörper.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

In der 16. und in der 79. Spielminute des Zweitligaspiels bei RB Leipzig am 19. Februar 2016 wurden im Berliner Zuschauerblock insgesamt drei Böller gezündet. Zudem brannten kurz vor Beginn der zweiten Halbzeit des Zweitligaspiels beim FC St. Pauli am 1. April 2016 im Berliner Zuschauerblock ein rote Rauchkörper.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.