6000 Euro Geldstrafe für FC Erzgebirge Aue

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten FC Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

Unmittelbar vor Beginn des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Nürnberg am 17. Dezember 2014 wurde im Auer Zuschauerblock ein Bengalisches Feuer abgebrannt. Direkt vor Beginn der zweiten Halbzeit wurden an gleicher Stelle erneut mehrere Bengalische Feuer gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten FC Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

Unmittelbar vor Beginn des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Nürnberg am 17. Dezember 2014 wurde im Auer Zuschauerblock ein Bengalisches Feuer abgebrannt. Direkt vor Beginn der zweiten Halbzeit wurden an gleicher Stelle erneut mehrere Bengalische Feuer gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.