6000 Euro Geldstrafe für Erzgebirge Aue

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitliga-Aufsteiger FC Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

Unmittelbar nach den beiden Drittligaspielen beim SC Fortuna Köln am 7. Mai 2016 und gegen Preußen Münster am 14. Mai 2016 stürmten zahlreiche Auer Zuschauer auf das Spielfeld.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitliga-Aufsteiger FC Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

Unmittelbar nach den beiden Drittligaspielen beim SC Fortuna Köln am 7. Mai 2016 und gegen Preußen Münster am 14. Mai 2016 stürmten zahlreiche Auer Zuschauer auf das Spielfeld.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.