DFB-Sportgericht

6000 Euro Geldstrafe für die TSG Hoffenheim

12.01.2024
TSG 1899 Hoffenheim

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist TSG 1899 Hoffenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.

In der zweiten Halbzeit des Bundesligaspiels beim VfB Stuttgart am 18. Oktober 2023 entzündeten Hoffenheimer Zuschauer sechs Bengalische Feuer.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Autor: dfb