6000 Euro Geldstrafe für den VfR Aalen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten VfR Aalen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch drei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

Kurz vor Beginn des DFB-Pokal-Erstrundenspiels beim TSV 1860 Rosenheim am 3. August 2013 wurde im Aalener Zuschauerblock Pyrotechnik gezündet. Darüber hinaus wurde in der 69. Minute des Zweitliga-Heimspiels gegen den 1. FC Köln am 27. September 2013 ein Feuerzeug aus dem Zuschauerblock der Gastgeber in den Kölner Strafraum geworfen. Zudem wurden unmittelbar vor Anpfiff des Zweitliga-Auswärtsspiels bei der SpVgg Greuther Fürth am 22. Dezember 2013 zwei Bengalische Feuer im Aalener Zuschauerblock abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten VfR Aalen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch drei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

Kurz vor Beginn des DFB-Pokal-Erstrundenspiels beim TSV 1860 Rosenheim am 3. August 2013 wurde im Aalener Zuschauerblock Pyrotechnik gezündet. Darüber hinaus wurde in der 69. Minute des Zweitliga-Heimspiels gegen den 1. FC Köln am 27. September 2013 ein Feuerzeug aus dem Zuschauerblock der Gastgeber in den Kölner Strafraum geworfen. Zudem wurden unmittelbar vor Anpfiff des Zweitliga-Auswärtsspiels bei der SpVgg Greuther Fürth am 22. Dezember 2013 zwei Bengalische Feuer im Aalener Zuschauerblock abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.