6000 Euro Geldstrafe für den Halleschen FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch drei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

Unmittelbar vor Beginn des Drittligaspiels beim 1. FSV Mainz 05 II am 23. November 2014 wurden im Hallenser Zuschauerblock Feuerwerkskörper mit rot-weißem Rauch gezündet.

In der 90. Minute der Drittligapartie beim Chemnitzer FC am 6. Dezember 2014 wurden im Zuschauerblock der Hallenser mehrere blinkende pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.

In der zwölften Minute der Begegnung gegen Arminia Bielefeld am 13. Dezember 2014 wurden nach einem Torerfolg der Gäste aus dem Hallenser Zuschauerblock mehrere Feuerzeuge in Richtung Bielefelder Spieler geworfen, von denen einer getroffen wurde, aber weiterspielen konnte. In der 34. Minute wurden erneut aus dem Zuschauerbereich des HFC Gegenstände, vor allem Feuerzeuge, auf das Spielfeld geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch drei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

Unmittelbar vor Beginn des Drittligaspiels beim 1. FSV Mainz 05 II am 23. November 2014 wurden im Hallenser Zuschauerblock Feuerwerkskörper mit rot-weißem Rauch gezündet.

In der 90. Minute der Drittligapartie beim Chemnitzer FC am 6. Dezember 2014 wurden im Zuschauerblock der Hallenser mehrere blinkende pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.

In der zwölften Minute der Begegnung gegen Arminia Bielefeld am 13. Dezember 2014 wurden nach einem Torerfolg der Gäste aus dem Hallenser Zuschauerblock mehrere Feuerzeuge in Richtung Bielefelder Spieler geworfen, von denen einer getroffen wurde, aber weiterspielen konnte. In der 34. Minute wurden erneut aus dem Zuschauerbereich des HFC Gegenstände, vor allem Feuerzeuge, auf das Spielfeld geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.