6000 Euro Geldstrafe für 1899 Hoffenheim

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1899 Hoffenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

Vor, während und nach dem Bundesliga-Relegationsspiel beim 1. FC Kaiserslautern am 27. Mai 2013 wurde im Hoffenheimer Zuschauerblock Pyrotechnik gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[sid/rs]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1899 Hoffenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.

Vor, während und nach dem Bundesliga-Relegationsspiel beim 1. FC Kaiserslautern am 27. Mai 2013 wurde im Hoffenheimer Zuschauerblock Pyrotechnik gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.