Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Frauen-Zweitligisten VfL Wolfsburg II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro belegt.
Vor Beginn des Spiels der 2. Frauen-Bundesliga beim 1. FFC Frankfurt II am 19. Mai 2019 zündeten Wolfsburger Zuschauer drei Bengalische Feuer.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
[dfb]
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Frauen-Zweitligisten VfL Wolfsburg II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro belegt.
Vor Beginn des Spiels der 2. Frauen-Bundesliga beim 1. FFC Frankfurt II am 19. Mai 2019 zündeten Wolfsburger Zuschauer drei Bengalische Feuer.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.