600 Euro Geldstrafe für Hannover 96

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2025 nachzuweisen wäre.

In der 46. Minute des Zweitligaspiels gegen den SSV Jahn Regensburg am 3. August 2024 zündeten Hannoveraner Zuschauer einen Knallkörper.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2025 nachzuweisen wäre.

In der 46. Minute des Zweitligaspiels gegen den SSV Jahn Regensburg am 3. August 2024 zündeten Hannoveraner Zuschauer einen Knallkörper.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.