Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten Chemnitzer FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro belegt.
In der 57. Minute des DFB-Pokalspiels gegen den 1. FC Union Berlin am 1. August 2022 zündeten Chemnitzer Zuschauer zwei Nebeltöpfe.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
[dfb]
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten Chemnitzer FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro belegt.
In der 57. Minute des DFB-Pokalspiels gegen den 1. FC Union Berlin am 1. August 2022 zündeten Chemnitzer Zuschauer zwei Nebeltöpfe.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.