600 Euro Geldstrafe für 1. FC Kaiserslautern

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2025 nachzuweisen wäre.

Kurz vor Beginn des Zweitligaspiels beim SSV Ulm 1846 Fußball am 4. August 2024 brannten Kaiserslauterer Zuschauer ein Bengalisches Feuer ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2025 nachzuweisen wäre.

Kurz vor Beginn des Zweitligaspiels beim SSV Ulm 1846 Fußball am 4. August 2024 brannten Kaiserslauterer Zuschauer ein Bengalisches Feuer ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.