600 Euro Geldstrafe für 1. FC Kaiserslautern

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro belegt.

In der Nachspielzeit des Drittligaspiels gegen die SG Sonnenhof Großaspach am 27. Januar 2020 wurden aus dem Kaiserslauterer Zuschauerbereich ein Feuerzeug und eine Batterie auf das Spielfeld geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro belegt.

In der Nachspielzeit des Drittligaspiels gegen die SG Sonnenhof Großaspach am 27. Januar 2020 wurden aus dem Kaiserslauterer Zuschauerbereich ein Feuerzeug und eine Batterie auf das Spielfeld geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.