DFB-Sportgericht
59.900 Euro Geldstrafe für Borussia Mönchengladbach
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Mönchengladbach im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 59.900 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 19.990 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.
In der 28. Minute des Bundesligaspiels beim VfL Bochum am 30. September 2023 brannten Mönchengladbacher Zuschauer 13 Rauchkörper ab und warfen mindestens fünf davon in den Innenraum. Infolgedessen entzündeten sich Utensilien eines Fotografen und eine Werbebande. Zudem musste das Spiel aufgrund der starken Rauchentwicklung für drei Minuten unterbrochen werden.
Darüber hinaus brannten Mönchengladbacher Zuschauer vor Beginn des Bundesligaspiels bei Borussia Dortmund am 25. November 2023 mindestens 30 Rauchtöpfe und Blinker ab.
Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
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