5950 Euro Geldstrafe für 1860 München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 5950 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1980 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2023 nachzuweisen wäre.

In der ersten Halbzeit des Drittligaspiels bei Waldhof Mannheim am 14. Januar 2023 zündeten Münchner Zuschauer einen Knallkörper und ein Vulkanfeuerwerk. Darüber hinaus brannten Münchner Anhänger in der 46. Minute des Drittligaspiels gegen den FSV Zwickau am 21. Januar 2023 mindestens 15 Bengalische Fackeln ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 5950 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1980 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2023 nachzuweisen wäre.

In der ersten Halbzeit des Drittligaspiels bei Waldhof Mannheim am 14. Januar 2023 zündeten Münchner Zuschauer einen Knallkörper und ein Vulkanfeuerwerk. Darüber hinaus brannten Münchner Anhänger in der 46. Minute des Drittligaspiels gegen den FSV Zwickau am 21. Januar 2023 mindestens 15 Bengalische Fackeln ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.