5600 Euro Geldstrafe für den 1. FC Magdeburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Magdeburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1900 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn des Zweitligaspiels beim FC Hansa Rostock am 21. April 2024 entzündeten Magdeburger Anhänger einen Böller. Ein Rettungssanitäter musste daraufhin wegen eines Knalltraumas im Krankenhaus medizinisch versorgt werden. Zudem zündeten Magdeburger Zuschauer in der 18. Minute einen weiteren Böller.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Magdeburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1900 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn des Zweitligaspiels beim FC Hansa Rostock am 21. April 2024 entzündeten Magdeburger Anhänger einen Böller. Ein Rettungssanitäter musste daraufhin wegen eines Knalltraumas im Krankenhaus medizinisch versorgt werden. Zudem zündeten Magdeburger Zuschauer in der 18. Minute einen weiteren Böller.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.