5500 Euro Geldstrafe für Unterhaching

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SpVgg Unterhaching im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 29. Februar 2024 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn und während des Aufstiegs-Relegationsrückspiels gegen den FC Energie Cottbus am 11. Juni 2023 zündeten Unterhachinger Zuschauer insgesamt mindestens zehn Rauchbomben. Zudem stürmten nach Abpfiff etliche Anhänger auf das Spielfeld und brannten zwei Bengalische Feuer und eine weitere Rauchbombe ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SpVgg Unterhaching im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 29. Februar 2024 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn und während des Aufstiegs-Relegationsrückspiels gegen den FC Energie Cottbus am 11. Juni 2023 zündeten Unterhachinger Zuschauer insgesamt mindestens zehn Rauchbomben. Zudem stürmten nach Abpfiff etliche Anhänger auf das Spielfeld und brannten zwei Bengalische Feuer und eine weitere Rauchbombe ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.