51.450 Euro Geldstrafe für den 1. FC Saarbrücken

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist 1. FC Saarbrücken im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 51.450 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 17.150 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.

Vor Anpfiff des DFB-Pokalspiels gegen den FC Bayern München am 1. November 2023 durchbrachen mindestens 50 Saarbrücker Zuschauer die Einlasskontrolle. Dabei wurde ein Ordner leicht verletzt.

Zudem zündeten Saarbrücker Anhänger vor, während und nach der Begegnung mindestens 127 pyrotechnische Gegenstände. Darüber hinaus überstiegen unmittelbar nach dem Saarbrücker Tor in der Nachspielzeit ungefähr zehn Saarbrücker Zuschauer die Innenraumumzäunung und bejubelten den Treffer mit den Spielern im Innenraum.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist 1. FC Saarbrücken im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 51.450 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 17.150 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.

Vor Anpfiff des DFB-Pokalspiels gegen den FC Bayern München am 1. November 2023 durchbrachen mindestens 50 Saarbrücker Zuschauer die Einlasskontrolle. Dabei wurde ein Ordner leicht verletzt.

Zudem zündeten Saarbrücker Anhänger vor, während und nach der Begegnung mindestens 127 pyrotechnische Gegenstände. Darüber hinaus überstiegen unmittelbar nach dem Saarbrücker Tor in der Nachspielzeit ungefähr zehn Saarbrücker Zuschauer die Innenraumumzäunung und bejubelten den Treffer mit den Spielern im Innenraum.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.