50.000 Euro Geldstrafe für Borussia Dortmund

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens, in einem Fall in Tateinheit mit mangelndem Schutz des Gegners, begangen durch zwei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro belegt.

In der 39. Minute des Meisterschaftsspiels gegen den Hamburger SV am 9. Februar 2013 wurde ein Hamburger Spieler vor Ausführung eines Eckballs aus dem Dortmunder Zuschauerbereich mit Gegenständen beworfen und von einem Feuerzeug am Rücken getroffen.

Im zweiten Fall wurden vor Beginn des Meisterschaftsspiels beim FC Schalke 04 am 9. März 2013 im Dortmunder Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer abgebrannt. Der Spielbeginn verzögerte sich um ungefähr eine Minute.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens, in einem Fall in Tateinheit mit mangelndem Schutz des Gegners, begangen durch zwei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro belegt.

In der 39. Minute des Meisterschaftsspiels gegen den Hamburger SV am 9. Februar 2013 wurde ein Hamburger Spieler vor Ausführung eines Eckballs aus dem Dortmunder Zuschauerbereich mit Gegenständen beworfen und von einem Feuerzeug am Rücken getroffen.

Im zweiten Fall wurden vor Beginn des Meisterschaftsspiels beim FC Schalke 04 am 9. März 2013 im Dortmunder Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer abgebrannt. Der Spielbeginn verzögerte sich um ungefähr eine Minute.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.