5000 Euro Geldstrafe und Auflagen für Fortuna Köln

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Fortuna Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes, begangen durch drei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt. Zudem erhält der Verein die Auflagen, unverzüglich den Ordnungsdienst und die Stadionsicherheit bei Heimspielen zu verbessern, und dazu binnen zwei Wochen in Abstimmung mit der DFB-Hauptabteilung "Prävention und Sicherheit" einen konkreten Maßnahmenkatalog zu entwickeln und umzusetzen.

Während der Kölner Heimspiele gegen den MSV Duisburg am 30. August 2014, gegen Hansa Rostock am 24. September 2014 und gegen Preußen Münster am 24. Oktober 2014 waren im Zuschauerbereich des Gastvereins jeweils mehrere pyrotechnische Gegenstände gezündet worden. Zudem gab es vor Beginn des Spiels gegen Rostock organisatorische Mängel bei Kontrolle und Begleitung der Gästefans im Stadion.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Fortuna Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes, begangen durch drei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt. Zudem erhält der Verein die Auflagen, unverzüglich den Ordnungsdienst und die Stadionsicherheit bei Heimspielen zu verbessern, und dazu binnen zwei Wochen in Abstimmung mit der DFB-Hauptabteilung "Prävention und Sicherheit" einen konkreten Maßnahmenkatalog zu entwickeln und umzusetzen.

Während der Kölner Heimspiele gegen den MSV Duisburg am 30. August 2014, gegen Hansa Rostock am 24. September 2014 und gegen Preußen Münster am 24. Oktober 2014 waren im Zuschauerbereich des Gastvereins jeweils mehrere pyrotechnische Gegenstände gezündet worden. Zudem gab es vor Beginn des Spiels gegen Rostock organisatorische Mängel bei Kontrolle und Begleitung der Gästefans im Stadion.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.